Erweiterungsstudien Bachelorstudium Lehramt Primarstufe 



Erweiterungsstudium nach §38c HG 2005

Mit dem Erweiterungsstudium zum Lehramtsstudium Primarstufe nach §38c HG 2005 i.d.g.F. können Sie Ihre Kompetenzen durch das Studium eines weiteren Schwerpunkts aus dem Curriculum des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe erweitern. Ein solches Erweiterungsstudium nach §38c setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines mindestens achtsemestrigen Lehramtsstudiums voraus.

Erweiterungsstudium nach §38d HG 2005 - Zugang zum Masterstudium

Mit einem Erweiterungsstudium nach §38d HG 2005 i.d.g.F. können Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Bachelorstudien für das Lehramt an Volksschulen jene 60 ECTS-Anrechnungspunkte nachholen, die für eine Zulassung zum Masterstudium Lehramt Primarstufe gefordert sind.

Das Erweiterungsstudium nach §38d HG besteht darin, dass einer der Schwerpunkte des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe (im Umfang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten) gewählt wird.

Für das Erweiterungsstudium nach §38d sind nach Vorgaben des BMBWF nur Restplätze zu vergeben, die sich im Bachelorstudium Lehramt Primarstufe ergeben. Sie studieren also gleichzeitig mit den Studierenden dieses Studiums. Es besteht kein Anrecht auf einen Studienplatz, da für Absolventinnen und Absolventen keine dienstrechtliche Verpflichtung für ein Masterstudium gegeben ist.

Anmeldeformular für das Erweiterungsstudium zum Bachelorstudium Lehramt Primarstufe nach §38d zum Downloaden (PDF-Format)

Ist das Erweiterungsstudium berufsbegleitend studierbar?

Ist das Erweiterungsstudium berufsbegleitend studierbar?

Die Lehrveranstaltungen der Schwerpunkte des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe finden jeweils Donnerstag und Freitag statt. Sie sollten Donnerstag Nachmittag und Freitag ganztägig Tagesfreizeit haben, um diese Lehrveranstaltungen besuchen zu können.

Gibt es Anrechnungsmöglichkeiten für das Erweiterungsstudium?

Gibt es Anrechnungsmöglichkeiten für das Erweiterungsstudium?

Anrechnungen werden wie in allen Studien nach §56 HG 2005 i.d.g.F. durchgeführt. Wenn Studienleistungen erbracht wurden, die vom Inhalt und Umfang her jenen der Lehrveranstaltungen der Schwerpunkte entsprechen, so ist eine Anrechnung möglich.

Nicht angerechnet werden können natürlich Studienleistungen aus dem Grundstudium (Lehramt für Volksschulen), da als Zugang zum Masterstudium insgesamt 240 ECTS-Anrechnungspunkte gefordert sind.

Ist das Kombinieren von Schwerpunkten möglich?

Ist das Kombinieren von Schwerpunkten möglich?

Im Erweiterungsstudium nach §38d sind alle Lehrveranstaltungen EINES Schwerpunktes (das entspricht einer Studienleistung von 60 ECTS-Anrechnungspunkten) des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe zu absolvieren. Eine Kombination von Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Schwerpunkten ist nicht möglich.

Welche Schwerpunkte können für das Erweiterungsstudium gewählt werden?

Welche Schwerpunkte können für das Erweiterungsstudium gewählt werden?

Gewählt werden kann zunächst einer der im Curriculum des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe der PH Kärnten genannten Schwerpunkte. Es sind dies:

 

  • Inklusive Pädagogik mit Fokus Behinderung
  • Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung: die Alpen-Adria-Region im Fokus
  • Interdisziplinär Forschen, Entdecken, Verstehen im Kontinuum: Kindergarten-Primarstufe-Sekundarstufe

Zusätzlich steht zur Auswahl der Schwerpunkt Religionspädagogik, der von der PPH Augustinum Graz am Standort Klagenfurt (Institut für Religionspädagogik) angeboten wird. Anmeldungen für diesen Schwerpunkt bitte direkt über das Institut. Dieser Schwerpunkt wird im Studienjahr 2018/19 erstmalig angeboten und ist berufsbegleitend studierbar.