Richtlinien und Anleitungen


Künstliche Intelligenz

Leitlinien für Prüfungen

Studienrechtliche Grundlagen

Studienrechtliche Grundlagen

Wir haben die wichtigsten studienrechtlichen Bestimmungen (vor allem aus dem Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. und den Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudien) in diesem PDF-Dokument zusammengefasst.

Studienrechtliches Organ der ersten Instanz ist der Vizerektor für Lehre und Schulentwicklungsberatung.

Anrechnungen (§56 HG 2005)

Anrechnungen (§56 HG 2005)

Anrechnungen sind im §56 des Hochschulgesetzes 2005 i.d.g.F. geregelt. Beachten Sie bitte die in der Anleitung beschriebene Vorgehensweise.


Neuregelung für Studienanfänger/innen ab dem WS 2022/23:

Ab dem WS 2022/23 gilt für Anerkennungen von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen der § 56 (4) 2, welcher besagt, dass Anerkennungen gemäß Abs. 1 bis 3 bis spätestens zum Ende des 2. Semesters vom/von der Studierenden zu beantragen ist.
Die Antragstellung ist mittels Formular (für jede einzelne Lehrveranstaltung separat) möglich und muss inklusive aller Beilagen spätestens bis zum 30.09. im jeweils zuständigen Institut eingereicht werden.

Beurlaubung (§58 HG 2005)

Beurlaubung (§58 HG 2005)

Auf Antrag von Studierenden von Bachelor- und Masterstudien sind diese aus besonderen Gründen für ein oder mehrere Semester zu beurlauben. Diese Gründe sind:

1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes

2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert

3. Schwangerschaft

4. Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten

5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

6. vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung

Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlich-berufsfeldbezogener Arbeiten ist unzulässig.

Auch während einer Beurlaubung ist der ÖH-Beitrag semesterweise zu entrichten!

Studienbeiträge (Erlass, Rückerstattung)

Studienbeiträge (Erlass, Rückerstattung)

Dieses Dokument wird derzeit bearbeitet!

Seminararbeiten

Seminararbeiten

Seminararbeiten sollten festgelegten Richtlinien entsprechen: 

Richtlinien für Seminararbeiten

Hinweise zum richtigen Zitieren

Bachelorarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe – ab November 2023)

Bachelorarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe – ab November 2023)

Alle Informationen über die Bachelorarbeit im Lehramtsstudium für die Primarstufe (ab dem November 2023) sind in einem Leitfaden zusammengefasst worden.

Formulare und Dokumente:

  1. Richtlinien für Bachelorarbeiten im Lehramtsstudium Primarstufe
  2. Antragsformular zur Themenvereinbarung
  3. Deckblatt
  4. Ehrenwörtliche Erklärung
  5. Beurteilungsblatt für Bachelorarbeiten

Bachelorarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe)

Bachelorarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe)

Alle Informationen über die Bachelorarbeit im Lehramtsstudium für die Primarstufe (ab dem Studienjahr 2015/16 eingerichtet) sind in einem Leitfaden zusammen gefasst worden.

Formulare und Dokumente:

Leitfaden: Von der Idee zur Bachelorarbeit - wichtige Hinweise für das Verfassen von Bachelorarbeiten

Weitere Richtlinien für Bachelorarbeiten (u.a. über Formatierung, Umfang) - ausgearbeitet in Kooperation im Entwicklungsverbund Süd-Ost

Antragsformular zur Themenvereinbarung

Hinweise zum richtigen Zitieren
Deckblatt
Ehrenwörtliche Erklärung
 


Einreichung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) zu übermitteln. Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“
Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.

Bachelorarbeiten können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden. Eine terminliche Einschränkung gibt es nur für den Fall, dass die Einreichung erst im letzten Semester Ihres Studiums erfolgt (also in jenem Semester, in dem auch der Studienabschluss angestrebt wird), damit die administrativen Abschlussarbeiten in der Abteilung Studien- und Prüfungswesen fristgerecht erfolgen können. Für diesen Fall gilt: späteste Einreichung einer Bachelorarbeit im Wintersemester: 30. November, Sommersemester: 30. April.

Masterarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe)

Masterarbeiten (Lehramtsstudium Primarstufe)

Alle Informationen über die Masterarbeit im Lehramtsstudium für die Primarstufe sind in einer Guideline zusammengefasst.

Guideline für Masterarbeiten

Themenbereiche für Masterarbeiten

Formatvorlage für Exposé

Deckblatt für die Masterarbeit

Hinweise zum richtigen Zitieren

Gendergerechte Sprache

Richtlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität 

 

Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen:

Antragsformular für die Bildungsdirektion

Durchführungsbestimmungen

 

Masterprüfung:

Anmeldung zur Defensio / Masterprüfung

Protokoll für die Masterprüfung (für die Vorsitzenden der Prüfungskommission)

 

Termine für die Abgabe der Masterarbeiten / Masterprüfungen:

Masterarbeiten können jederzeit eingereicht werden.

Bachelorarbeiten (Sekundarstufe AB)

Bachelorarbeiten (Sekundarstufe AB)

Für Bachelorarbeiten in den Lehramtsstudien Sekundarstufe Allgemeinbildung gibt es keine einheitlichen Richtlinien für den Entwicklungsverbund Süd-Ost.

Werden die Bachelorarbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen an der Pädagogischen Hochschule Kärnten geschrieben, so gelten sinngemäß die Bestimmungen des Lehramtsstudiums Primarstufe.

Formulare und Dokumente:

Leitfaden: Von der Idee zur Bachelorarbeit - wichtige Hinweise für das Verfassen von Bachelorarbeiten

Antragsformular zur Themenvereinbarung

Hinweise zum richtigen Zitieren
Deckblatt
Ehrenwörtliche Erklärung
Gendergerechte Sprache


Einreichung der Bachelorarbeit


Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) zu übermitteln. Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“
Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.

Bachelorarbeiten können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden. Eine terminliche Einschränkung gibt es nur für den Fall, dass die Einreichung erst im letzten Semester Ihres Studiums erfolgt (also in jenem Semester, in dem auch der Studienabschluss angestrebt wird), damit die administrativen Abschlussarbeiten in der Abteilung Studien- und Prüfungswesen fristgerecht erfolgen können. Für diesen Fall gilt: späteste Einreichung einer Bachelorarbeit im Wintersemester: 30. November, Sommersemester: 30. April.

Bachelorarbeiten (Sekundarstufe BB)

Bachelorarbeiten (Sekundarstufe BB)

Die Kriterien des Entwicklungsverbunds Süd-Ost zur Erstellung von Bachelorarbeiten im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung - Fachbereich Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe (DATG) bzw. Facheinschlägige Studien Ergänzende Studien (FSES) - finden Sie » hier.


Leitfaden:

Von der Idee zur Bachelorarbeit in der Sekundarstufe Berufsbildung.
Ein Überblick in 9 Schritten (Version 2023)

Formulare und Dokumente:

Antragsformular zur Themenvereinbarung
Hinweise zum richtigen Zitieren   
Deckblatt
Ehrenwörtliche Erklärung
Gendergerechte Sprache



Einreichung der Bachelorarbeit


Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) zu übermitteln.

Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen: „Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.

Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.

Bachelorarbeiten können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden. Eine terminliche Einschränkung gibt es nur für den Fall, dass die Einreichung erst im letzten Semester Ihres Studiums erfolgt (also in jenem Semester, in dem auch der Studienabschluss angestrebt wird), damit die administrativen Abschlussarbeiten in der Abteilung Studien- und Prüfungswesen fristgerecht erfolgen können. Für diesen Fall gilt: späteste Einreichung einer Bachelorarbeit im Wintersemester: 30. November, Sommersemester: 30. April.

Masterarbeit (Lehramtsstudium Sekundarstufe AB)

Masterarbeit (Lehramtsstudium Sekundarstufe AB)

Am Standort Klagenfurt gibt es einen abgestimmten Prozess zur Erstellung einer Masterarbeit an der PH Kärnten mit Hauptzulassung an der Alpen-Adria-Universität. Die Verfassung einer Masterarbeit an der PH Kärnten im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung ist damit unter bestimmten Voraussetzungen möglich! (Für Masterarbeiten in den Lehramtsstudien Sekundarstufe Allgemeinbildung gibt es prinzipiell aber keine einheitlichen Richtlinien für den Entwicklungsverbund Süd-Ost.)

Formulare und Dokumente

Leitfaden: Von der Idee zur Masterarbeit - wichtige Informationen von Masterarbeiten (Version April 2021)

Antragsformular zur Themenvereinbarung

Weitere Richtlinien für Masterarbeiten (Formatierung, Umfang,...) - ausgearbeitet in Kooperation im EVSO

Deckblatt Masterarbeit

Deckblatt Masterarbeit – Hauptzulassung AAU

Eidesstattliche Erklärung

Hinweise zum richtigen Zitieren

Gendergerechte Sprache

Richtlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität 

Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen:

Antragsformular für die Bildungsdirektion

Durchführungsbestimmungen

Masterprüfung:

Anmeldung zur Defensio / Masterprüfung

Protokoll für die Masterprüfung (für die Vorsitzenden der Prüfungskommission)

Termine für die Abgabe der Masterarbeiten / Masterprüfungen:

 

Masterarbeiten können jederzeit eingereicht werden.

Einreichung der Masterarbeit
Die Masterarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) zu übermitteln. Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Masterarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“
Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.
Zeitnahe muss die Arbeit 1 x auch in gedruckter Form (Buchbindung) in der Abteilung Studien- und Prüfungswesen eingereicht werden (postalisch oder persönlich).

Bachelorarbeiten Elementarpädagogik (ab November 2023)

Bachelorarbeiten Elementarpädagogik (ab November 2023)

Alle Informationen über die Bachelorarbeiten im Studium Elementarpädagogik (ab dem November 2023) sind in einem Leitfaden zusammengefasst worden.

Formulare und Dokumente:

  1. Richtlinien für Bachelorarbeiten im Studium Elementarpädagogik
  2. Antragsformular zur Themenvereinbarung
  3. Deckblatt
  4. Ehrenwörtliche Erklärung
  5. Beurteilungsblatt für Bachelorarbeiten

Bachelorarbeiten Elementarpädagogik

Bachelorarbeiten Elementarpädagogik

Kriterien für Bachelorarbeiten im Bachelorstudium Elementarpädagogik (im Entwicklungsverbund Süd-Ost gemeinsam entwickelt)

 

Einreichung der Bachelorarbeit


Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) zu übermitteln. Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“
Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.

Bachelorarbeiten können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden. Eine terminliche Einschränkung gibt es nur für den Fall, dass die Einreichung erst im letzten Semester Ihres Studiums erfolgt (also in jenem Semester, in dem auch der Studienabschluss angestrebt wird), damit die administrativen Abschlussarbeiten in der Abteilung Studien- und Prüfungswesen fristgerecht erfolgen können. Für diesen Fall gilt: späteste Einreichung einer Bachelorarbeit im Wintersemester: 30. November, Sommersemester: 30. April.

Bachelorarbeiten (für Lehramtsstudien vor 2015/16)

Bachelorarbeiten (für Lehramtsstudien vor 2015/16)

DIESE INFORMATIONEN BEZIEHEN SICH AUF DIE INZWISCHEN AUSGELAUFENEN LEHRAMTSSTUDIEN. Für die seit 2015/16 eingerichteten neuen Lehramtsstudien gelten gesonderte Bestimmungen.

Die Prüfungsordnung (§ 11 Punkt 6) sieht vor, dass die Themen so festzulegen sind, dass eine Bearbeitung innerhalb eines Studienjahres möglich ist. Weiters wird im Punkt 7. ausgeführt, dass die Genehmigung des Themas, ein Wechsel des Themas bzw. der betreuenden Lehrperson auf Antrag an das Rektorat bis spätestens fünf Monate vor dem festgesetzten Abgabetermin möglich ist.

Das Thema der schriftlichen Bachelorarbeit muss durch das Rektorat genehmigt werden (5 Monate vor Abgabe der Bachelorarbeit). Gemeinsam mit dem Antrag ist ein ca. 1-seitiges Konzept abzugeben. 

Bitte beachten Sie auch die Prüfungsordnung und die darin enthaltenen Informationen zu Bachelorarbeiten und Defensiones.

Im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Verordnung der Ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, ausgegeben am 13.8.2013, ist unter § 9 „Sprachliche Gleichbehandlung“ zu lesen: „Rechtsvorschriften, interne und externe Schriftstücke sowie Publikationen des Ressorts sind geschlechtergerecht zu formulieren. Personenbezeichnungen sind in weiblicher und männlicher bzw. geschlechtsneutraler Form zu verwenden.“ Dementsprechend bekennt sich die Pädagogische Hochschule Kärnten/Viktor Frankl Hochschule zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu gewährleisten und unterstützt diese nicht zuletzt durch die Vereinbarung, dass die geschlechtergerechte Formulierung sowohl im mündlichen als auch im schriftlichen Sprachgebrauch stets zum Einsatz kommt.

Formulare und Dokumente:

Von der Idee zur Bachelorarbeit - wichtige Hinweise für das Verfassen von Bachelorarbeiten

Antragsformular zur Genehmigung des Themas der schriftlichen Bachelorarbeit

Hinweise zum richtigen Zitieren

Deckblatt

Erklärung

Anmeldung zur Defensio

Termine für Abschlüsse

Gendergerechte Sprache

Abgabe von Bachelorarbeiten in der Studien- und Prüfungsabteilung:
- Hochladen der Datei in Moodle zur Plagiatsprüfung - Bildschirmkopie vorlegen
- Abgabe in 2-facher Ausfertigung
- Abgabe einer auf CD gespeicherten PDF-Datei

Geschlechtergerechte Sprache

Geschlechtergerechte Sprache

Wir verwenden in Wort und Schrift eine gendergerechte Sprache. In schriftlichen Arbeiten, Dokumenten oder Präsentationen ist die Verwendung von gendergerechter Sprache ein wesentliches Qualitätsmerkmal.

Information „Geschlechtergerechtes Formulieren

Information BMBF "Geschlechtergerechter Sprachgebrauch"

Das Schreibzentrum der Pädagogischen Hochschule berät sie gerne!

Mehr über Gender-Mainstreaming

Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen (Antrag Bildungsdirektion)

Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen (Antrag Bildungsdirektion)

Falls Sie für Ihre Bachelorarbeit oder Seminararbeiten wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen planen, ist rechtzeitig vorher ein Antrag bei der Bildungsdirektion zu stellen.

Antragsformular

Rundschreiben Nr. 12/2014

Vermeidung von Plagiaten

Vermeidung von Plagiaten

Der Umgang mit Plagiaten ist eine wichtige Frage, der sich jede tertiäre Bildungseinrichtung stellen muss. Die Frage ist in der seit 1. Oktober 2013 gültigen Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Kärnten eindeutig geklärt: Alle Lehrenden sind verpflichtet, dem Verdacht eines Plagiats nachzugehen (wenn z.B. auffallende Stilunterschiede in Seminararbeiten auftreten, ungewöhnliche Wendungen verwendet werden o.ä. Die heutigen technischen Hilfsmittel erleichtern zwar das Plagiieren selbst, aber auch das Erkennen und Ermitteln der Plagiate! Über unsere Lernplattform Moodle wird Ihnen eine Software zum Erkennen von Plagiaten zur Verfügung gestellt. Ein Plagiat bezeichnet die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Textes oder einer Textpassage ohne wissenschaftlich korrekte Angabe der Quelle und des Verfassers bzw. der Verfasserin.

Ein Plagiat in einer für die Leistungsanforderungen einer Lehrveranstaltung geforderten Arbeit entspricht einer Täuschung. Beim Nachweis eines Plagiats in schriftlichen Abschlussarbeiten (Seminararbeiten, Portfolios, lehrgangsbegleitende Arbeiten) wird die Lehrveranstaltung mit “Nicht genügend” beurteilt und gilt damit als ein Prüfungsantritt. Der/die Studierende hat das Recht, die Prüfungsarbeit zu wiederholen (§ 45 HG 2005), sofern die maximale Anzahl an Wiederholungen damit nicht überschritten wird.

Parallel dazu muss der Fokus unserer Arbeit an der Hochschule aber stärker auf der Aufklärung und guter Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten liegen und Grundfragen, wie z.B. Was ist ein Plagiat, warum darf nicht plagiiert werden und wie arbeitet man richtig? dienen der Information der Studierenden und Vorbeugung von Plagiaten.

Der Aufbau einer selbstverständlichen Grundhaltung wissenschaftlicher Redlichkeit kann jedoch nicht allein an die Lehrveranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ delegiert werden. Es ist Aufgabe aller Lehrenden diese Grundhaltung bei Studierenden zu unterstützen, indem sie selbst diese Haltung konsequent vorleben. Dazu zählen:

  • Aussagen in Lehrveranstaltungen immer mit Literaturverweisen belegen (konkrete Hinweise anstelle allgemeiner Literaturlisten)
  • Aussagen auf Präsentationen korrekt zitieren
  • Aufgaben stellen, die Plagiate erschweren (z.B. statt umfangreichen Allgemeinthemen, begrenzte Fragestellungen, die Argumentation unter Einbeziehung begrenzter Literatur verlangen). Weniger ist hier unbedingt mehr!
  • Studierende, die sich erst im wissenschaftlichen Arbeiten üben, brauchen hier Unterstützung in allen Lehrveranstaltungen!

Das Rektorat weist darauf hin, dass Studierende ein Recht haben, auf schriftliche Arbeiten wie auf alle anderen Leistungen eine Rückmeldung zu bekommen, an der sie lernen und wachsen können!​

Die ersten Schritte in PH-Online

Die ersten Schritte in PH-Online

Anleitung für die wichtigsten Aktionen im Verwaltungsprogramm PH Online

Diploma Supplement

Diploma Supplement

Der Diplomzusatz (Diploma Supplement) wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO/CEPES entwickelt.  

Alle AbsolventInnen der Pädagogischen Hochschule Kärnten erhalten diesen kostenlosen Diplomzusatz beim Hochschulabschluss automatisch ausgehändigt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.   

Das "Diploma Supplement" (DS) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und den damit verbundener Qualifikationen. Es enthält zusätzliche Informationen zu den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Verleihungs-Urkunden, Prüfungs-Zeugnisse) und soll - international und auch national - die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern.

Hinweise zum richtigen Zitieren

Hinweise zum richtigen Zitieren

Hinweise zum richtigen Zitieren (insbesondere in Seminararbeiten und in der Bachelorarbeit)

LeseSchreibZentrum

LeseSchreibZentrum

Das LeseSchreibZentrum der PH Kärnten – Viktor Frankl Hochschule unterstützt die Studierenden beim Verfassen akademischer Arbeiten. Dies geschieht im Rahmen von maßgeschneiderten Seminaren und Workshops sowie in der Einzelschreibberatung. Auch Lehrende erhalten bei Bedarf Hilfestellung in Bezug auf didaktische Maßnahmen.

Studienbuch-Notenüberprüfung für Studierende

Studienbuch-Notenüberprüfung für Studierende

Zur Überprüfung von noch fehlenden Noteneintragungen:

» Anleitung

Anerkennung von Auslandsstudien und Praktika

Anerkennung von Auslandsstudien und Praktika

» Zu den Richtlinien