Dienststellenausschüsse der PHK

Die Personalvertretungen an der PHK sind nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.

Alle Mitglieder der Personalvertretung haben sich bei ihren Tätigkeiten von dem Grundsatze leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Sie haben dabei auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen.

Personalvertretung der Lehrenden

Vorsitzender

Vorsitzender-Stellvertreterin

Mitglieder

Personalvertretung des Verwaltungspersonals

Vorsitzende

Stellvertreter

Schriftführerin