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Aufgaben des Hochschulrates

Die Aufgaben des Hochschulrates sind gemäß Hochschulgesetz 2005: 

  • Ausschreibung der Funktion des Rektors bzw. der Rektorin sowie Durchführung des Auswahlverfahrens und Erstellung eines Dreiervorschlages für die Bestellung durch das zuständige Regierungsmitglied
  • auf Vorschlag des Rektors bzw. der Rektorin Zuordnung von Aufgabengebieten zu den Funktionen der Vizerektoren bzw. der Vizerektorinnen
  • Festlegung von Ausbildungsinhalten für die Curricula
  • Beschlussfassung über den Organisationsplan
  • Genehmigung der Satzung und der Geschäftsordnung
  • Betrauung mit der Leitung eines Institutes der Pädagogischen Hochschule gemäß § 16
  • Beschlussfassung über den Ziel- und Leistungsplan der Pädagogischen Hochschule und Weiterleitung an das zuständige Regierungsmitglied zur Genehmigung
  • Beschlussfassung über den jährlichen Ressourcenplan der Pädagogischen Hochschule und Weiterleitung an das zuständige Regierungsmitglied zur Genehmigung
  • Berichtspflicht an das zuständige Regierungsmitglied bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Hochschulorganen sowie bei Gefahr eines schweren wirtschaftlichen Schadens