Aufgaben des Hochschulrates
Die Aufgaben des Hochschulrates sind gemäß Hochschulgesetz 2005:
- Ausschreibung der Funktion des Rektors bzw. der Rektorin sowie Durchführung des Auswahlverfahrens und Erstellung eines Dreiervorschlages für die Bestellung durch das zuständige Regierungsmitglied
- auf Vorschlag des Rektors bzw. der Rektorin Zuordnung von Aufgabengebieten zu den Funktionen der Vizerektoren bzw. der Vizerektorinnen
- Festlegung von Ausbildungsinhalten für die Curricula
- Beschlussfassung über den Organisationsplan
- Genehmigung der Satzung und der Geschäftsordnung
- Betrauung mit der Leitung eines Institutes der Pädagogischen Hochschule gemäß § 16
- Beschlussfassung über den Ziel- und Leistungsplan der Pädagogischen Hochschule und Weiterleitung an das zuständige Regierungsmitglied zur Genehmigung
- Beschlussfassung über den jährlichen Ressourcenplan der Pädagogischen Hochschule und Weiterleitung an das zuständige Regierungsmitglied zur Genehmigung
- Berichtspflicht an das zuständige Regierungsmitglied bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Hochschulorganen sowie bei Gefahr eines schweren wirtschaftlichen Schadens
