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Studienabteilung

Cornelia Oswald (Leitung)
Fr. Cornelia Oswald (Ltg.)
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Fr. Cäcilia Süssenbacher
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Studienberechtigungsprüfung

Für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Kärnten benötigen Sie die allgemeine Universitätsreife oder eine positiv abgeschlossene Studienberechtigungsprüfung.

Zur Studienberechtigungsprüfung sind Personen zugelassen, die...

  • ...das 22. Lebensjahr vollendet haben, oder
  • ...das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine Lehrabschlussprüfung, eine mittlere Schule oder eine gleichwertige Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Das Ansuchen zur Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich, inkl. aller geforderten Unterlagen in der Studien- und Prüfungsabteilung abzugeben.

Leitet Herunterladen der Datei einAntrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

Prüfungsgebiete

Die Studieberechtigungsprüfung umfasst in Summe 5 Prüfungsgebiete:

  1. Eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema.
  2. Pflicht- und Wahlfächer (abhängig von der angestrebten Studienrichtung)

Leitet Herunterladen der Datei einPflichtfächer der Studienberechtigungsprüfung

Weitere Informationen erhalten Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung.