Hochschullehrgänge

HLG für Freizeitpädagogik (60 EC):

Dieser HLG qualifiziert Personen für die Freizeitbetreuung in schulischen Einrichtungen. Die Ausbildung wird berufsbegleitend in vier Semestern angeboten und beinhaltet alle Aufgabenfelder der Freizeitbetreuung. Die Absolvent/innen schließen den Hochschullehrgang gemäß § 64 Abs. 2 des HG 2005 idgF mit dem Titel „Akademische Freizeitpädagogin/Akademischer Freizeitpädagoge“ ab. Detaillierte Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Kurzinfo
Curriculum


HLG Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe (60 EC):  

Allgemeines Ziel dieses Hochschullehrgangs ist die Qualifizierung von Personen für den Einsatz in der Lernhilfe und der Freizeitbetreuung im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen. Die Ausbildung wird berufsbegleitend in vier Semestern angeboten. Die Absolvent/innen schließen den Hochschullehrgang gemäß § 64 Abs. 2 des HG 2005 idgF mit dem Titel „Akademische Erzieherin/Akademischer Erzieher für die Lernhilfe“ ab. Detaillierte Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Curriculum


HLG Rechtliche und freizeitpädagogische Grundlagen (10 EC):

Dieser Hochschullehrgang richtet sich an Personen, die bereits über besondere Qualifikationen gemäß dem 3. Abschnitt der Schulische(n)-Freizeit-Betreuungsverordnung 2017 verfügen.

Ziele dieses Hochschullehrgangs sind die Vermittlung von Grundkompetenzen, Instrumenten und förderlichen Haltungen zur Ausübung von Erziehungstätigkeiten im Rahmen der Freizeit an ganztägigen Schulformen. Die Ausbildung wird berufsbegleitend in zwei Semestern angeboten. Detaillierte Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Kurzinfo
Curriculum