Sommerschule - Sekundarstufe

Wer kann in der Sommerschule in der Sekundarstufe unterrichten?

  • Lehramtsstudierende ab dem 5. Semester im Bachelorstudium Sekundarstufe in den UF Deutsch, Englisch, Mathematik und/oder der Spezialisierung Inklusive Pädagogik, die bereits Fachpraktika PPS 1 und PPS 2 oder PPS 1 und PPS 3 absolviert haben.
  • Lehramtsstudierende im Masterstudium Sekundarstufe in den UF Deutsch, Englisch, Mathematik und/oder der Spezialisierung Inklusive Pädagogik.
  • ACHTUNG: Studierende, die ab Herbst 2024 eine Stelle an einer Schule annehmen werden und damit in die Induktionsphase kommen, können aufgrund der Überschneidungen mit den Induktionslehrveranstaltungen nicht an der Sommerschule teilnehmen.
     

 

Zeitplan und Anmeldung:

WAS?

WANN?

Für Studierende, die sich erstmalig zur Sommerschule anmelden:

Anmeldung zu Begleitlehrveranstaltungen in PH-Online

Achtung: Ohne LV-Anmeldung keine Teilnahme an der Sommerschule für "Einsteiger:innen"!

Studierende, die bereits einmal an der Sommerschule teilgenommen haben, müssen sich nicht zur LV anmelden

01.03.
bis
15.04.
2024

Auswahl und Anmeldung der gewünschten Region des Schulstandortes über das externe Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)

ab 15.04.2024

Erhalt der Information zur verbindlichen Zuteilung zu einem Sommerschulstandort

Ende Mai 2024

Konferenz am Schulstandort mit Schulstandortleitung

Mitte Juni 2024

Verpflichtende Auftaktveranstaltung (PRIM+SEK): Online in einem Zoom-Raum der Pädagogischen Hochschule Kärnten
LV-Leitung: Prof. Mag. Elke Körner

Die fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen (PRIM+SEK) finden als Blocktermine statt (detaillierte Information bitte PH-Online entnehmen).

18.06.2024

 

Beginn der Sommerschule

26.08.2024

Ende der Sommerschule

     

    06.09.2024

    Die Reflexionseinheiten im Rahmen der Begleit-LVn finden, getrennt nach Lehrämtern und Fächern, im September online statt. Details dazu entnehmen Sie bitte PH-Online.

    September 2024


     

    Schulstandorte:

    Zur Registrierung für einen Schulstandort steht Ihnen ab 15. April 2024 das externe Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)offen, über das Sie Ihr Interesse für zwei Sommerschulregionen (sog. „Körbe“) bekunden müssen. Alle Studierenden, die das erste Mal im Rahmen der Sommerschule mitwirken, werden bevorzugt eingesetzt.

    • Studierende können sich nicht den konkreten Schulstandort aussuchen, sondern sich für eine bestimmte Region (= "Korb") anmelden.
    • Es besteht auch die Möglichkeit, sich für andere Bundesländer zu melden.
    • Die Standortzuteilung erfolgt letztlich Mitte Juni durch die Bildungsdirektion.
    • Am Schulstandort liegt die Gruppeneinteilung im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulstandortleitung.

    Die Registrierung ist sowohl für Studierende erforderlich, die in der Sommerschule im Rahmen ihres Studiums unterrichten und eine Begleitlehrveranstaltung absolvieren, als auch für Studierende, die bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule unterrichtet haben und ihr Interesse bekunden, auch heuer in der Sommerschule tätig sein zu wollen. 

    WICHTIG FÜR DIE REGISTRIERUNG

    Bitte beachten Sie, dass Sie die Registrierung im externen Anmeldetool nur abschließen können, wenn alle erforderlichen Daten angegeben und alle notwendigen Dokumente hochgeladen sind!


     


     

    Abgeltung:

    Den Studierenden oder den Absolventinnen und Absolventen gebührt für die Verwendung in der Sommerschule je vereinbarte Wochenstunde eine Vergütung in Höhe von € 35,10. Damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten. (Siehe § 24b. (4) RIS - Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 15.02.2023 (bka.gv.at))

     


     

    Begleitlehrveranstaltungen:

    Die begleitenden Lehrveranstaltungen sind von Studierenden, die erstmals an der Sommerschule teilnehmen, verpflichtend zu besuchen und starten im Juni 2024. 

    Studierende, die zum ersten Mal an der Sommerschule unterrichten, werden im Rahmen einer dreiteiligen Begleitlehrveranstaltung an der Pädagogischen Hochschule Kärnten sowie an der Universität Klagenfurt auf die Sommerschule vorbereitet.

    Die Begleitlehrveranstaltung setzt sich aus 3 Teilen zusammen. Alle 3 Teile müssen absolviert werden. Die Anmeldung zur Begleitlehrveranstaltung "Projekt: Sommerschule des BMBWF - Begleitlehrveranstaltung und Praktikum" ist automatisch die Anmeldung zu allen 3 Teilen.

    1. allgemeiner Teil mit pädagogischen Inhalten (3 Termine)
      Auftaktveranstaltung online in einem Zoom-Raum der Pädagogischen Hochschule Kärnten und zusätzlich 2 Blocktermine - detaillierte Informationen bitte PH-Online entnehmen.
    2. fachdidaktischer Teil je nach Unterrichtsfach (3 Termine)
      Dieser Teil besteht aus Blockterminen (genaue Termine siehe PH-Online).
    3. Reflexionstreffen
      Zum Abschluss der Sommerschule treffen sich alle Studierende im September 2024 zu einer Reflexion im Online-Format (genauer Termin siehe PH-Online).

    Die Begleit-Lehrveranstaltung zur Sommerschule ist einmalig verpflichtend für Studierende, die zum ersten Mal in der Sommerschule tätig sind

     


     

    Anerkennung von Lehrveranstaltungen:

     

    Anerkennungsmöglichkeiten für Bachelorstudierende Lehramt SEK AB:

    Der Ergänzungsunterricht in der diesjährigen Sommerschule im Umfang von bis zu 6 ECTS-AP kann anerkannt werden:

    • für die freien Wahlfächer im Umfang von 5 ECTS-AP

    oder

    • für das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich im Umfang von 4 ECTS-AP und für das Reflexionsseminar zum schulischen/außerschulischen Praktikum im Umfang von 2 ECTS-AP (nachträgliche Anerkennung beim Wechsel ins MA-Studium)

    Nähere Informationen zu den Anerkennungen: https://ius.aau.at/de/sommerschule/

    Download: Anleitung zur Anerkennung (=Zuordnung im Prüfungsbuch) für an der AAU hauptzugelassene Studierende (Bachelor)

    An der PHK hauptzugelassene Studierende (Bachelor) können einen Anerkennungsantrag an Angelika Trattnig stellen.

     

    Anerkennung für Masterstudierende Lehramt SEK AB:

    Der Ergänzungsunterricht in der diesjährigen Sommerschule im Umfang von bis zu 6 ECTS-AP kann anerkannt werden:

    • für die freien Wahlfächer im Umfang von 5 ECTS-AP

    oder

    • für das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich im Umfang von 4 ECTS-AP und für das Reflexionsseminar zum schulischen/außerschulischen Praktikum im Umfang von 2 ECTS-AP

    Download: Anleitung zur Anerkennung (=Zuordnung im Prüfungsbuch) für an der AAU hauptzugelassene Studierende (Master)

    An der PHK hauptzugelassene Studierende (Master) können einen Anerkennungsantrag an Margit Ortner-Wiesinger stellen.

     

    Bitte beachten Sie: Für Studierende, welche die Sommerschule nicht am Standort ihrer Hauptzulassung absolvieren, gelten die Anerkennungsrichtlinien jenes Standorts, an dem die Begleit-LVen absolviert werden. 

     


     

    Kontakt:

    sommerschule@ph-kaernten.ac.at

    Unter dieser Mailadresse erreichen Sie ...

    • Prof. Mag. Elke Körner (Auftakt- und Begleitlehrveranstaltungen sowie Reflexionslehrveranstaltung)
    • Prof. Mag. Daniela Rippitsch sowie Dir. Prof. Mag. Margit Ortner-Wiesinger (Koordination am ZePPS)