Der Hochschulrat der PH Kärnten
Die dritte Funktionsperiode der Hochschulräte (1.4.2016 bis 31.3.2021) hat sich am 2. Mai 2016 konstituiert.
Zur Vorsitzenden des Hochschulrates wurde gewählt: Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Elke Gruber
Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde gewählt: HR DI Wolfgang Gugl
Aufgaben des Hochschulrates
Die Aufgaben des Hochschulrates sind gemäß Hochschulgesetz 2005:
- Ausschreibung der Funktion des Rektors bzw. der Rektorin sowie Durchführung des Auswahlverfahrens und Erstellung eines Dreiervorschlages für die Bestellung durch das zuständige Regierungsmitglied
- auf Vorschlag des Rektors bzw. der Rektorin Zuordnung von Aufgabengebieten zu den Funktionen der Vizerektoren bzw. der Vizerektorinnen
- Festlegung von Ausbildungsinhalten für die Curricula
- Beschlussfassung über den Organisationsplan
- Genehmigung der Satzung und der Geschäftsordnung
- Betrauung mit der Leitung eines Institutes der Pädagogischen Hochschule gemäß § 16
- Beschlussfassung über den Ziel- und Leistungsplan der Pädagogischen Hochschule und Weiterleitung an das zuständige Regierungsmitglied zur Genehmigung
- Beschlussfassung über den jährlichen Ressourcenplan der Pädagogischen Hochschule und Weiterleitung an das zuständige Regierungsmitglied zur Genehmigung
- Berichtspflicht an das zuständige Regierungsmitglied bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Hochschulorganen sowie bei Gefahr eines schweren wirtschaftlichen Schadens
Geschäftsordnung (beschlossen am 3. April 2018)
Hochschulgesetz 2005: Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien - BGBl. I Nr. 30/2006