Masterstudium Lehramt Primarstufe 


Im Studienjahr 2023/24 bietet die Pädagogische Hochschule Kärnten folgende Masterstudien an:

  • Masterstudium für das Lehramt Primarstufe (60 ECTS-AP)
  • Masterstudium für das Lehramt Primarstufe mit dem Schwerpunkt "Inklusive Pädagogik - Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung" (90 ECTS-AP)

Die Masterstudien schließen mit dem Akademischen Grad Master of Education (MEd) ab.

Qualifikationsprofil für die Masterstudien Lehramt Primarstufe

Qualifikationsprofil für die Masterstudien Lehramt Primarstufe

Das Masterstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Primarstufe im Entwicklungs­verbund Süd-Ost zielt auf eine professions- und wissenschaftsorientierte Ausbildung in den für die Berufsausübung notwendigen Kompetenzen ab. Bezugnehmend auf das Hochschulgesetz 2005 verfolgt der Entwicklungsverbund Süd-Ost die Aufgaben (§ 8) und leitenden Grundsätze (§ 9) im Hinblick auf die pädagogische Profession und deren Berufsfelder im Rahmen von Lehre und Forschung.

Die Studierenden vertiefen ihr Wissen und ihr Verständnis in den Bildungswissenschaften sowie in der gewählten fachlichen Spezialisierung Deutsch oder Mathematik. Sie bauen ihren forschend-reflexiven Habitus aus und sind in der Lage, ihr professionelles Handeln auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und eigener forschender Zugänge weiterzuentwickeln. Sie können mit Komplexität in beruflichen Situatio­nen umgehen, sind zur eigenständigen Problemlösung in der Lage und übernehmen soziale und ethische Verantwortung. Sie können gegenüber ExpertInnen und Laien fachliches Wissen kommunizie­ren und eigenes berufliches Handeln begründen.

Die Vertiefung in den Fach- und Bildungsbereichen Deutsch bzw. Mathematik qualifiziert zum spezialisierten Generalisten/zur spezialisierten Generalistin, der/die über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Handlungs­kompetenzen verfügt, um seine/ihre Unterrichtstätigkeit möglichst breit ausüben zu können, und gleichzeitig durch die Vertiefung in einem Fachbereich ein differenziertes Profil entwickelt.

Qualifikationsprofil "Inklusive Pädagogik – Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation"

Qualifikationsprofil "Inklusive Pädagogik – Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation"

Die Absolventinnen und Absolventen dieses Masterstudiums sind inbesondere mit Inhalten und Konzepten der Förderbereiche Sprechen, Sprache und Kommunikation sowie der schulischen Inklusion vertraut, können Unterricht individuell auf die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler abstimmen und greifen dabei auf vertiefte fachdidaktische Kenntnisse zurück.

Sie verfügen im Förderbereich Sprache über professionelle Kompetenzen in Hinblick auf Diagnostik sowie auf Präventions-, Interventions- und Förderansätze und können ihren eigenen Unterricht unter Berücksichtigung individueller Förderpläne reflektieren und evaluieren. Sie können in teamorientierter Weise inklusive Schulentwicklungsprozesse mitgestalten.

Qualifikationsprofil "Inklusive Pädagogik – Förderbereich Soziale und Emotionale Entwicklung"

Qualifikationsprofil "Inklusive Pädagogik – Förderbereich Soziale und Emotionale Entwicklung"

Das Masterstudium mit Schwerpunkt in Inklusiver Pädagogik – Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung qualifiziert insbesondere für die fachspezifische pädagogische Begleitung von Kindern, die Förderung im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung benötigen. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kompetenzen zur professionellen und wissenschaftlich reflektierten Arbeit mit Kindern mit besonderen emotionalen und sozialen Bedürfnissen.

Sie sind mit der schulischen Inklusion vertraut, können Unterricht individuell auf die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler abstimmen und greifen dabei auf vertiefte fachdidaktische Kenntnisse zurück. Sie weisen sowohl Wissen über Symptomatik, Ätiologie und Diagnostik von emotionalen und sozialen Störungen auf als auch professionelle Kompetenzen in Hinblick auf Präventions-, Interventions- und Förderansätze. Sie sind in der Lage ihren eigenen Unterricht unter Berücksichtigung individueller Förderpläne zu reflektieren und zu evaluieren. Insbesondere können sie durch entsprechende didaktische Impulse und das Zurückgreifen auf ein spezielles Methodenrepertoire bei auftretenden Konflikten und Krisen im schulischen Kontext effektive Unterstützung leisten.

Sie können in teamorientierter Weise inklusive Schulentwicklungsprozesse mitgestalten. Im Sinne der inklusiven Pädagogik zielen alle Kompetenzen auf einen kontextsensiblen, ressourcen- und lösungsorientierten Umgang mit den betroffenen Kindern und ihren relevanten personellen Umwelten ab. Weitere Informationen sind dem Curriculum zu entnehmen.

Qualifikationsprofil "Inklusive Pädagogik – Förderbereich kognitive Entwicklung"

Qualifikationsprofil "Inklusive Pädagogik – Förderbereich kognitive Entwicklung"

Das Masterstudium für das Lehramt Primarstufe mit Schwerpunkt in Inklusiver Pädagogik - Förderbereich kognitive Entwicklung im Entwicklungsverbund Süd-Ost zielt auf eine professions- und wissenschaftsorientierte Ausbildung in den für die Berufsausübung notwendigen Kompetenzen ab. Bezugnehmend auf das Hochschulgesetz 2005 idgF (HG) verfolgt der Entwicklungsverbund Süd-Ost die Aufgaben (§ 8 HG 2005 idgF) und leitenden Grundsätze (§ 9 HG 2005 idgF) im Hinblick auf die pädagogische Profession und deren Berufsfelder im Rahmen von Lehre und Forschung.

Inhaltlich fließen Analysen des Berufsfeldes, nationale und internationale Standardkataloge sowie die
vom Entwicklungsrat empfohlenen Kompetenzen von Pädagoginnen und Pädagogen ein. Zudem
wurde auf den geltenden Lehrplan der Volksschule sowie sonstige rechtliche Grundlagen Bedacht genommen.

Sie können in teamorientierter Weise inklusive Schulentwicklungsprozesse mitgestalten. Im Sinne der inklusiven Pädagogik zielen alle Kompetenzen auf einen kontextsensiblen, ressourcen- und lösungsorientierten Umgang mit den betroffenen Kindern und ihren relevanten personellen Umwelten ab. Weitere Informationen sind dem Curriculum zu entnehmen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudium (60 ECTS-AP) setzt die positive Absolvierung des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe im Umfang von 240 EC voraus.

Die Zulassung zum Masterstudium zur Erlangung des Lehramts im Bereich der Primarstufe mit Schwerpunkt in Inklusiver Pädagogik – Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation (90 ECTS-AP) setzt die positive Absolvierung des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe im Umfang von 240 EC mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik im Umfang von mindestens 60 EC (HG 2005 § 35 Z 1a) voraus. Zusätzlich setzt die Zulassung zum Masterstudium den Nachweis einer ausgezeichneten Sprech-, Sprach- und Stimmkompetenz voraus. Dieser Nachweis wird im Rahmen eines mündlichen Bewerbungsgesprächs vor Beginn des Masterstudiums erbracht.

AbsolventInnen des sechssemestrigen Bachelorstudiums Lehramt für Volksschulen müssen ein Erweiterungsstudium nach § 38d HG 2005 i.d.g.F. absolvieren, um die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium zu erfüllen. 

Die Anzahl der Studienplätze für das Masterstudium ist begrenzt. Beachten Sie bitte die entsprechenden Verordnungen (Mitteilungsblatt 12 und Mitteilungsblatt 13 auf 2019/20).​

Curricula

Antrag auf Zulassung

Antrag auf Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Masterstudium ist bis zum 5. September 2024 in der Abteilung Studien- und Prüfungswesen (postalisch oder per Mail an cornelia.lipusch@ph-kaernten.ac.at) einzureichen.

Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular und beachten Sie die Zulassungsvoraussetzung gemäß Curriculum.

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