Erweiterungsstudien Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe AB 



Erweiterungsstudium nach §38c HG 2005

Mit dem Erweiterungsstudium nach §38c HG 2005 i.d.g.F. kann das Lehramtsstudium Sekundarstufe AB um ein weiteres Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung erweitert werden.

Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Erweiterungsstudium ist die Zulassung zu einem oder der erfolgte Abschluss eines achtsemestrigen Lehramtsstudiums Sekundarstufe AB.

  • Umfang des Erweiterungsstudiums nach § 38c: 95 ECTS-Anrechnungspunkte
  • Lehrveranstaltungen laut Curriculum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe AB (ab Version 2019)
  • es ist keine weitere Bachelorarbeit zu verfassen
  • Studienabschluss: Zeugnis (kein weiterer akademischer Grad)

Erweiterungsstudium nach §38d HG 2005 - Zugang zum Masterstudium

Mit einem Erweiterungsstudium nach §38d HG 2005 i.d.g.F. können Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Bachelorstudien (Lehramt NMS, Hauptschule) die Zulassungsvoraussetzung für das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe AB nachholen. Durch dieses Erweiterungsstudium wird der fachwissenschaftliche bzw. fachdidaktische Unterschied zwischen den sechssemestrigen und den achtsemestrigen Lehramtsstudien ausgeglichen.

  • Umfang des Erweiterungsstudiums nach § 38d: insgesamt 84–90 EC (für jedes Unterrichtsfach bzw. Spezialisierung zwischen 42 und 45 EC
  • es sind dieselben Unterrichtsfächer wie im abgeschlossenen sechssemestrigen Bachelorstudium zu wählen
  • zu absolvieren sind ausgewählte, im Curriculum Lehramt Sekundarstufe AB (ab Version 2019) durch EWS gekennzeichnete Lehrveranstaltungen 
  • Studienabschluss: Zeugnis (kein weiterer akademischer Grad)