Sondervertragslehrperson 20, 30, 60, 90 ECTS


 

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung

Als Voraussetzung für die Zulassung zum HLG für Sondervertragslehrpersonen im Umfang von 20, 30, 60 oder 90 ECTS gilt ein aufrechtes Dienstverhältnis an einer Schule. Einen Sondervertrag kann die Primar- oder Sekundarstufe Allgemeinbildung oder Berufsbildung betreffen.

Zielgruppe

Zielgruppe

Lehrpersonen mit Sondervertrag, welche die Auflage über die positive Absolvierung des HLG im Umfang von 20, 60 oder 90 ECTS von der Bildungsdirektion Kärnten in ihrem Dienstvertrag haben. Lehrpersonen mit einer Auflage von 30 ECTS absolvieren die Hälfte des HLG SOVL-60.

Qualifikationsprofil und Abschluss

Qualifikationsprofil und Abschluss

Beginn
Herbst 2024


Mindeststudiendauer
4 Semester


Umfang
Hochschullehrgang: 20, 60 oder 90 ECTS-Anrechnungspunkte


Abschluss
Bei positivem Abschluss des Hochschullehrgangs erhalten die Absolvent:innen ein Hochschullehrgangszeugnis.

 

Aufbau
Zur Detailansicht der Module klicken Sie auf das jeweilige Bild:

Curricula

Administratives

Administratives

Bitte registrieren Sie sich an der Pädagogischen Hochschule. Die genaue Anleitung dazu finden Sie hier:

Download: Detailinformationen zum HLG Sondervertragslehrpersonen
 

Nach der Registrierung an der Pädagogischen Hochschule füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

https://forms.office.com/e/C6Jvqp1uDd

Kontakt

Kontakt

Sekundarstufe Allgemeinbildung: Prof.in Mag.a Renate Wurm-Smole, MA, Visitenkarte