PPS im Masterstudium
Die PPS im Masterstudium umfassen insgesamt 26 ECTS-AP: 2 Fachpraktika (PPS 4) mit insgesamt 16 ECTS-AP und ein schulisches / außerschulisches Praktikum mit 4 ECTS-AP sowie den jeweiligen Begleitlehrveranstaltungen von 6 EC-AP.
Curriculum für das Masterstudium
Aufbau der Pädagogisch-Praktischen Studien im Masterstudium:
- PPS 4: Fach A (8 ECTS-AP)
- PPS 4: Fach B oder Spezialisierung (8 ECTS-AP)
- Pädagogisches Praktikum im außerschulischen Bereich (4 ECTS-AP)
Begleitlehrveranstaltungen und Reflexionsseminar:
- Fachdidaktische Begleitung zu PPS 4: Fach A (2 ECTS-AP)
- Fachdidaktische Begleitung zu PPS 4: Fach B oder Spezialisierung (2 ECTS-AP)
- Reflexion zum pädagogischen Praktikum im außerschulischen Bereich (2 ECTS-AP)
Die PPS 4 werden erst ab dem Wintersemester 2020/21 angeboten.
Pädagogisches Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich
Im Masterstudium ist neben den Fachpraktika PPS 4 die Absolvierung eines schulischen/außerschulischen Praktikums vorgesehen. Das Ziel dieses Praktikums ist es, erste Kontakte mit wichtigen Schnittstellen zwischen Schule und anderen Institutionen zu knüpfen und andere Einblicke in die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen zu erhalten. Auch der Kompetenzerwerb im Bereich der Berufsorientierung soll mit dem Praktikum unterstützt werden.
Das Praktikum kann in Einrichtungen der Erziehung, Bildung und Beratung, wie z. B. in unterschiedlichen Jugendzentren, auf dem Jugendamt oder in Service- und Beratungsstellen für Schülerinnen/Schülern, absolviert werden.
Inhalt laut Curriculum | Das pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich kann in Einrichtungen der Erziehung, Bildung und Beratung wie z. B. in unterschiedlichen Jugendzentren, auf dem Jugendamt oder in Service- und Beratungsstellen für Schülerinnen/Schüler absolviert werden. Es sollte u. a. dazu führen, erste Kontakte mit wichtigen Schnittstellen zwischen Schule und anderen Institutionen zu knüpfen bzw. andere Einblicke in die Lebenswelten Kinder und Jugendlicher, ihrer Probleme und Problemlösungen zu erhalten. Praktika im außerschulischen Bereich sollen auch dazu führen, den Kompetenzerwerb angehender Lehrerinnen/Lehrer im Bereich der Berufsorientierung zu unterstützen. |
Arbeitsumfang | 4 ECTS-Anrechnungspunkte 100 Stunden (80 Stunden Praktikum, 20 Stunden für das Verfassen des Praktikumsberichtes) Splittung des Praktikums in 2 Teile ist möglich. Ein Teil muss mindestens 40 Stunden umfassen. |
Tätigkeitsfelder | Einrichtungen bzw. Institutionen mit einem ausgewiesenen pädagogisch nachhaltigen Konzept für die Altersgruppe der Primar- und Sekundarstufe |
Mögliche Praktikumsbereiche | Beispielsweise Arbeit: in der Kinder- und Jugendwohlfahrt - z.B. außerschulische Jugendarbeit, Jugendzentren, Streetwork, mobile Leistungen der Jugendwohlfahrt, Kinder-Jugendwohngruppe, Schulsozialarbeit (derzeit nicht möglich) bei sozialen Kulturprojekten in Beratungsstellen und Zentren für Familien und Jugendliche mit Kindern bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund bzw. mit besonderen Bedürfnissen in der Leitung und Organisation von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche an (inklusions-)pädagogischen Konzepten, die Kinder bzw. Jugendliche betreffen im Bereich „Diversity Management“ - z.B. Gender Mainstreaming im Management, in der Organisation und Qualitätssicherung von Weiterbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Bildungsprojekten in der Arbeits- und Berufsberatung in Verbänden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen (Kinder- und Jugendarbeit) in Feriencamps, beim Jungscharlager etc. in Institutionen der Nach- und Lernhilfe |
NO GO | ausschließlich administrative Tätigkeiten |
Prozess | Grundsätzlich selbstständige Akquirierung des Praktikumsplatzes durch die Studierenden (Kontaktaufnahme, Vereinbarung der Praktikumsinhalte und -abläufe, zeitliche Dauer, Praktikumsbestätigung etc.) Verfassen des Praktikumsberichtes Vorlage des Praktikumsberichtes in den ZePPS und Einreichen der Praktikumsbestätigung zur Anerkennung Vorschlag der ZePPS: Anmeldung zum Reflexionsseminar nach erfolgter Anerkennung |
Empfehlung der ZePPS | Beim Einreichen der Anerkennung darf die Absolvierung des Praktikums grundsätzlich nicht länger als drei Jahre zurückliegen. |
Kontakt außerschulisches Praktikum:
Mag. Margit Ortner-Wiesinger, Visitenkarte