Informationen zum Ergänzungsunterricht im Rahmen der diesjährigen „Sommerschule" des BMBWF
Anerkennung von Lehrveranstaltungen:
Unter diesem Link sind die Anerkennungsrichtlinien für die Leistungen aus der diesjährigen Sommerschule für das Lehramt Primarstufe angeführt.
Für die Tätigkeit in der Sommerschule werden Studienleistungen im Ausmaß von bis zu 6 ECTS-AP anerkannt. Die Auswahl der anzuerkennenden Lehrveranstaltungen bezieht sich auf das aktuelle Semester:
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Aktuelles Semester | Wahlmöglichkeiten | Anrechnung/Anerkennung von LV | ECTS-AP |
Masterstudierende (Anmerkung: die „Sommerschule“ ist eine Möglichkeit für jene Studierende, die sich nicht in der Induktion befinden und (noch) nicht die Lehrpraxis in den PPS absolviert haben.) | Variante 1: | BWE.002 (3 ECTS-AP) und BWJ.002 - PM22BW03 Prinzipien sinnstiftenden Unterrichts; - PM22BW04 Ausgewählte Unterrichts-prinzipien | 6 |
Variante 2: | PM1.4PS01 (3 ECTS-AP) | 6 | |
PM2.4PS02 (3 ECTS-AP) | |||
Studierende im | Variante 1: | PM1.4PS01 (3 ECTS-AP)
| 6 |
Variante 2: | BWE.002 (3 ECTS-AP) und BWJ.002 | 6 | |
Studierende im | Variante 1: | PM1.4PS01 (3 ECTS-AP)
| 6 |
Variante 2: | Gebundene Wahlfächer (Wahl eines Fächerbündels (FB1 – FB6) im Ausmaß von 5 ECTS-AP; und
| 6 |
Prozedere zur Anerkennung in der Primarstufe:
Studierende der Primarstufe senden nach erhaltender Benotung der Begleit-LV in PH_Online die in PHO beantragte Anerkennung (gemäß der Anerkennungsrichtlinien) zusammen mit der Bestätigung der Schulleitung über den Ergänzungsunterricht in der Sommerschule an Monika Harisch. Die Anerkennung erfolgt durch die Institutsleitung der Primarstufe.
Nähere Informationen zur diesjährigen Sommerschule: Monika Harisch
SEKUNDARSTUFE
Für Lehramtsstudierende der Sekundarstufe, die das Unterrichtsfach Deutsch, Englisch, Mathematik und/oder die Spezialisierung Inklusive Pädagogik (in Kombination mit einem der drei genannten Fächer) studieren und die PPS 1 und PPS 2 oder die PPS 1 und PPS 3 absolviert haben, besteht die Möglichkeit, diese SchülerInnen im Ergänzungsunterricht der „Sommerschule“ zu unterstützen und so ihre Praxiserfahrung zu vertiefen. Die Schulleitung und die am Standort unterrichtenden Lehrpersonen unterstützen die Studierenden vor Ort.
Die begleitenden Lehrveranstaltungen sind von Studierenden, die erstmals an der Sommerschule teilnehmen, verpflichtend zu besuchen und starten am 21. Juni 2023.
Studierende, die zum 1. Mal an der Sommerschule unterrichten, werden im Rahmen einer dreiteiligen Begleitlehrveranstaltung an der Pädagogischen Hochschule Kärnten sowie an der Universität Klagenfurt auf die Sommerschule vorbereitet.
Die Begleitlehrveranstaltung setzt sich aus 3 Teilen zusammen. Alle 3 Teile müssen absolviert werden. Die Anmeldung zur Begleitlehrveranstaltung "Projekt: Sommerschule des BMBWF - Begleitlehrveranstaltung und Praktikum" ist automatisch die Anmeldung zu allen 3 Teilen.
(1) allgemeiner Teil mit pädagogischen Inhalten (3 Termine)
Auftaktveranstaltung am 21. Juni 2023 (15 – 18 Uhr) Online in einem Zoom-Raum der Pädagogischen Hochschule Kärnten und zusätzlich jeweils ein Block in Präsenz (22.06.2023) und einer online (29.06.2023) - detaillierte Information bitte PH-Online entnehmen.
(2) fachdidaktischer Teil je nach Unterrichtsfach
Dieser Teil besteht aus 3 Blockterminen (genaue Termine siehe PH-Online)
(3) Reflexionstreffen
Zum Abschluss der Sommerschule treffen sich alle Studierende im September 2023 zu einer Reflexion im Online-Format (genauer Termin siehe PH-Online).
Studierende, die zum zweiten Mal in der Sommerschule tätig sind, müssen nicht an den Begleitlehrveranstaltungen teilnehmen.
Anerkennungsmöglichkeiten für die Bachelorstudierenden Lehramt SEK AB:
Der Ergänzungsunterricht in der diesjährigen Sommerschule im Umfang von bis zu 6 ECTS-AP kann anerkannt werden:
- für die freien Wahlfächer im Umfang von 5 ECTS-AP
oder
- für das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich im Umfang von 4 ECTS-AP und für das Reflexionsseminar zum schulischen/außerschulischen Praktikum im Umfang von 2 ECTS-AP (nachträgliche Anerkennung beim Wechsel ins MA-Studium)
Nähere Informationen zu den Anerkennungen: https://ius.aau.at/de/sommerschule/
An der PHK hauptzugelassene Studierende (Bachelor) können einen Anerkennungsantrag an Angelika Trattnig stellen.
Anerkennung für die Masterstudierenden Lehramt SEK AB:
Der Ergänzungsunterricht in der diesjährigen Sommerschule im Umfang von bis zu 6 ECTS-AP kann anerkannt werden:
- für die freien Wahlfächer im Umfang von 5 ECTS-AP
oder
- für das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich im Umfang von 4 ECTS-AP und für das Reflexionsseminar zum schulischen/außerschulischen Praktikum im Umfang von 2 ECTS-AP
An der PHK hauptzugelassene Studierende (Master) können einen Anerkennungsantrag an Margit Ortner-Wiesinger stellen.
Bitte beachten Sie: Für Studierende, welche die Sommerschule nicht am Standort ihrer Hauptzulassung absolvieren, gelten die Anerkennungsrichtlinien jenes Standorts, an dem die Begleit-LVen absolviert werden.
KONTAKT
sommerschule@ph-kaernten.ac.at
Unter dieser Mailadresse erreichen Sie ...
- Prof. Mag. Elke Körner (Auftakt- und Begleitlehrveranstaltungen sowie Reflexionslehrveranstaltung)
- Prof. Mag. Daniela Rippitsch sowie Dir. Prof. Mag. Margit Ortner-Wiesinger (Koordination am ZePPS)
DOWNLOADS
Informationen des BMBWF finden Sie hier zum Download: